Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

kreative-trau-m-zeremonie.de

Rebekka Ulbrich, Freie Rednerin & Wedding Day Manager

Spandauer Straße 9 | 45661 Recklinghausen
Tel.: 0152 06 34 80 36
E-Mail:info[@]kreative-trau-m-zeremonie.de


Stand: Februar 2026


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Rebekka Ulbrich, Freie Rednerin & Wedding Day Manager (nachfolgend „Dienstleister“), und ihren Auftraggebern (Brautpaaren und sonstigen Kunden) über:

    • die Durchführung freier Zeremonien (freie Trauungen) sowie

    • die Betreuung am Hochzeitstag als Wedding Day Manager.

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Auftraggeber, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.


§ 2 Vertragsschluss und Buchung

  1. Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt zustande durch:
    a) Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages (auch per Scan/Foto per E-Mail oder Nachrichtendiensten), oder
    b) eineverbindliche Buchung über den Online-Buchungskalenderauf der Website des Dienstleisters, bei der der Auftraggebervor der Buchung diese AGB kennt und akzeptiert(AGB-Link ist vor dem Kalender sichtbar platziert).

  2. Nach jeder Kalenderbuchung erhält der Auftraggeberautomatisch eine Bestätigungs-E-Mailmit Link zu diesen AGB.
    Die Buchung wird erst verbindlich, wenn der Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden per Antwort-E-Mail bestätigt: „Ich akzeptiere die AGB.“
    Ohne diese Bestätigung innerhalb von 24 Stunden wird der gebuchte Terminautomatisch freigegeben.

  3. Die Buchung kann eines der vier angebotenen Zeremonie-Pakete sowie/oder die Dienstleistung „Wedding Day Manager“ umfassen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibungen und Preise auf der Website bzw. im individuellen Angebot.

  4. Beim Paket „Trauung plus Musik durch Partner“ werdenzwei rechtlich eigenständige Verträgegeschlossen:

    • ein Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Dienstleister (freie Trauung) und

    • ein Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Musikpartner.
      Das Brautpaar profitiert dabei von einem vergünstigten Honorar bei beiden Dienstleistern. Stornierungen oder Änderungen eines Vertrages berühren jeweils nicht automatisch den anderen Vertrag.

  5. Mitendgültigem Vertragsschluss(E-Mail-Bestätigung oder schriftliche Unterzeichnung) erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.


§ 3 Leistungen, Pakete und Wedding Day Manager

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:

    • dem gewählten Zeremonie-Paket (z.B. eines der vier Pakete für freie Trauungen) und/oder

    • der gebuchten Leistung als Wedding Day Manager,
      sowie den dazugehörigen Beschreibungen auf der Website bzw. im Angebot.

  2. Die Dauer der Zeremonie ist abhängig vom gewünschten Leistungsumfang und dem gewählten Paket. Es gelten die in den Paketbeschreibungen genannten Orientierungszeiten.

  3. Die Tätigkeit als Wedding Day Manager umfasst die am Hochzeitstag vereinbarten Koordinations- und Betreuungsleistungen (z.B. Zeitplan Überwachung, Dienstleisterkoordination, Gästelenkung) im vertraglich vereinbarten Zeit Fenster.

  4. Der Dienstleister erbringt ausschließlich die Leistungen, die schriftlich vereinbart wurden. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können Mehrkosten auslösen.

  5. Die Art der Durchführung (Inhalt und Aufbau der Rede, Tonfall, Dramaturgie, Moderationsstil) unterliegt der künstlerischen und konzeptionellen Freiheit des Dienstleisters. Abweichungen von Entwürfen, Fragebögen oder Besprechungsinhalten berechtigen nicht zu Mängelrügen.


§ 4 Vorbereitung, Mitwirkungspflichten

  1. Vorgespräche können persönlich oder digital (z.B. per Video-Call) stattfinden und werden nach Umfang und Paket vereinbart.

  2. Nach Auftragserteilung kann der Auftraggeber – abhängig vom Paket – einen Fragebogen zur Vorbereitung der Zeremonie erhalten. Die Rückgabefrist wird individuell vereinbart.

  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (z.B. Daten zur Liebesgeschichte, Namen, Ablaufwünsche, Ansprechpartner am Hochzeitstag).

  4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, kann dies die Qualität bzw. Individualität der Zeremonie oder der Betreuung einschränken, ohne dass hieraus Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz entstehen.


§ 5 Arbeitssicherheit, Wetter und technische Voraussetzungen

  1. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Arbeitssicherheit am Veranstaltungsort für alle Beteiligten – insbesondere für den Dienstleister, dessen Technik, die Gäste und andere Dienstleister – gewährleistet ist.

  2. Sonnenschutz ist zwingende Voraussetzung:

    • Der Dienstleister führt keine Trauungen ohne ausreichenden Sonnenschutz (z.B. Pavillon, Sonnensegel, natürliche Beschattung, überdachter Bereich) durch.

    • Bei Außentemperaturen von über 27 °C ohne geeigneten Schatten bzw. Sonnenschutz wird die Durchführung der Zeremonie aus Gründen der Gesundheit und Arbeitssicherheit verweigert.

    • In diesem Fall besteht der Honoraranspruch des Dienstleisters dennoch in voller Höhe fort, sofern der Auftraggeber seiner Pflicht zur Bereitstellung eines geeigneten Sonnenschutzes nicht nachgekommen ist.

  3. Der Dienstleister ist während der Zeremonie vor störenden Witterungseinflüssen wie Regen, direkter Sonneneinstrahlung, starkem Wind oder extremen Temperaturen zu schützen, um eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu ermöglichen.

  4. Stellt der Auftraggeber die nötigen Schutz- und Rahmenbedingungen (insbesondere Sonnenschutz und sichere Stellfläche) trotz Hinweis nicht bereit, ist der Dienstleister berechtigt, den Auftritt ganz oder teilweise zu verweigern; der Honoraranspruch bleibt bestehen.

  5. Für eventuell mitgebrachte Technik (z.B. Mikrofon, Beschallungsanlage) stellt der Auftraggeber einen ausreichend abgesicherten Stromanschluss sowie einen trockenen, stabilen und sicheren Standort zur Verfügung.

  6. Bei erschwerten Anlieferungsbedingungen (lange Wege, Treppen, unebener Untergrund, fehlende Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe) stellt der Auftraggeber – nach vorheriger Absprache – Helfer für den Transport der Technik und Materialien bereit.


§ 6 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber informiert den Dienstleister unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) sowie über Änderungen der Veranstaltungsdaten (Ort, Datum, Uhrzeit, Location Wechsel).

  2. Miet- und Verleihgegenstände des Dienstleisters sind sorgfältig zu behandeln. Für Schäden, die durch den Auftraggeber oder seine Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

  3. Gerät der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.


§ 7 Widerrufsrecht und Wertersatz

  1. Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Online-Buchungskalender, E-Mail, Telefon) geschlossen wurde, steht ihm ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu.

  2. Zur Ausübung des Widerrufs genügt eine klare Erklärung (z.B. per E-Mail oder Brief) an die im Impressum genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse.

  3. Hat der Dienstleister vor Ablauf der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistung begonnen (z.B. Versand eines Fragebogens, Durchführung eines Vorgesprächs, konzeptionelle Vorbereitung), ist der Auftraggeber zum Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen verpflichtet.

  4. Unabhängig vom gebuchten Paket wird für bereits begonnene bzw. erbrachte Vorleistungen im Falle eines Widerrufs eine pauschale Wertersatzsumme von250 €fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Wert der bereits erbrachten Leistung niedriger ist.


§ 8 Stornierung, Kündigung und Terminverschiebung durch den Auftraggeber

  1. Nach Ablauf der Widerrufsfrist kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit schriftlich (per E-Mail oder Brief) stornieren bzw. kündigen.

  2. Im Falle einer Stornierung/Kündigung gelten folgende pauschale Ausfallentschädigungen bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis (ohne Fahrtkosten):

    • weniger als 180 Tage vor dem vereinbarten Termin:30%,

    • weniger als 90 Tage vor dem vereinbarten Termin:60%,

    • weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin:80%.

  3. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Erklärung beim Dienstleister.

  4. Im Falle des Todes eines Auftraggebers entfallen die Ansprüche aus Absatz 2. Als Nachweis dient eine Sterbeurkunde.

  5. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


Terminverschiebung

  1. Wünscht der Auftraggeber eine Verschiebung des Hochzeitstermins, ist dies grundsätzlich möglich, sofern der Dienstleister am neuen Termin verfügbar ist.

  2. Bei einer Terminverschiebung wird zum Zeitpunkt der Verschiebung eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars(ohne Fahrtkosten) fällig. Die Anzahlung ist sofort nach Bestätigung des neuen Termins zu leisten und wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

  3. Bei mehrfachen Verschiebungen wird die 50%-Anzahlung erneut fällig. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet, sondern auf den finalen Termin angerechnet.

  4. Ist der Dienstleister am gewünschten neuen Termin nicht verfügbar, gelten die regulären Stornobedingungen gemäß Absatz 2–5.


§ 9 Rücktritt und Verhinderung des Dienstleisters

  1. Wird der Dienstleister durch Krankheit, Unfall, Todesfall im nahen Umfeld oder andere Fälle höherer Gewalt an der Erfüllung des Vertrages gehindert, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.

  2. Der Dienstleister bemüht sich in diesem Fall nach Kräften, einen geeigneten Ersatzredner bzw. Ersatzdienstleister (z.B. benannte Partner wie „Aha, der Mann – Reden“ oder andere erfahrene Kolleg:innen) zu vermitteln. Hierzu besteht jedoch keine rechtliche Verpflichtung.

  3. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen vom Dienstleister vorgeschlagenen Ersatz zu akzeptieren.

  4. Kann kein Ersatz gefunden werden oder lehnt der Auftraggeber einen Ersatz ab, erstattet der Dienstleister – sofern bereits Zahlungen erfolgt sind – bis zu 50% des vereinbarten Honorars. Bereits erbrachte Vorleistungen (z.B. Konzepterstellung, Fragebogen-Auswertung) können verrechnet werden.


§ 10 Vergütung, Fahrtkosten und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Paket bzw. der individuell vereinbarten Leistung (einschließlich Wedding Day Manager) sowie der jeweils gültigen Preisliste oder dem schriftlichen Angebot.

  2. Fahrtkosten:

    • Im Umkreis von25 km (einfache Strecke)ab Spandauer Straße 9, 45661 Recklinghausen sind Fahrtkosten im Honorar enthalten.

    • Für Entfernungen darüber hinaus werden0,80 € pro gefahrenem Kilometer(Hin- und Rückfahrt) berechnet.

  3. Die Rechnung wird in der Regel ca. 30 Tage vor dem Hochzeitstermin per E-Mail versendet.

  4. Zahlungszeitpunkt:

    • Die Zahlung des vollständigen Honorars (inklusive ggf. anfallender Fahrtkosten) hat in jedem Fall vor Beginn der Zeremonie zu erfolgen.

    • Die Zahlung kann entweder bar am Tag der Trauung vor Beginn der Zeremonie oder per Überweisung spätestens 14 Tage vor dem Terminerfolgen (maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Dienstleisters).

  5. Ist die vollständige Zahlung bis zum Beginn der Zeremonie nicht erfolgt und kann kein Zahlungsnachweis erbracht werden, ist der Dienstleister berechtigt, die Leistung zu verweigern. In diesem Fall gilt dies als vom Auftraggeber zu vertretender Ausfall, der Honoraranspruch bleibt bestehen.

  6. Der Dienstleister ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und weist daher in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.

  7. Zusatzleistungen (z.B. verlängerte Anwesenheit, zusätzliche Stunden als Wedding Day Manager, zusätzliche Treffen) werden nach Aufwand berechnet und sind nach Rechnungsstellung sofort fällig.


§ 11 Gewährleistung und Mängel

  1. Mängel oder Beanstandungen sind dem Dienstleister unverzüglich, möglichst noch am Veranstaltungstag oder unmittelbar danach, schriftlich mitzuteilen.

  2. Können Mängel aufgrund verspäteter Meldung nicht mehr behoben werden, können hieraus keine Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz hergeleitet werden.

  3. Änderungen oder Einschränkungen, die aufgrund von Umständen auftreten, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat (z.B. Witterung, Entscheidungen des Brautpaares, Vorgaben der Location), begründen keine Mängelansprüche.


§ 12 Haftung

  1. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gemachten Angaben.

  2. Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

  3. Die Haftung ist – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – der Höhe nach auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt.

  4. Für Leistungen und Fehler Dritter (z.B. Location, Musiker, Fotograf, andere Dienstleister) übernimmt der Dienstleister keine Haftung. Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Dritten geltend zu machen.

  5. Für Ausfälle oder Verspätungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, plötzliche Krankheit, extreme Witterung, Stau, Straßensperrungen) haftet der Dienstleister nicht.


§ 13 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung des Vertrages verarbeitet und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften behandelt.

  2. Einzelheiten sind in der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung geregelt; diese ist Bestandteil dieser AGB.

  3. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers werden personenbezogene Daten nicht zu eigenen Werbezwecken an Dritte weitergegeben.


§ 14 Urheberrecht

  1. Sämtliche vom Dienstleister erstellten Inhalte – insbesondere Reden, Texte, Konzepte, Fragebögen, Abläufe und Unterlagen – sind urheberrechtlich geschützt.

  2. Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus (z.B. Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, kommerzielle Verwendung) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters und unter Nennung von Rebekka Ulbrich als Urheberin zulässig.

  3. Die Weitergabe von Formularen, Fragebögen oder anderen Materialien an andere Dienstleister aus derselben oder ähnlichen Branche ist untersagt.


§ 15 Bild- und Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber räumt dem Dienstleister mit Vertragsschluss das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht-exklusive Recht ein, Foto- und Videoaufnahmen im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Dies umfasst insbesondere:

    • Veröffentlichung auf der Website des Dienstleisters,

    • Veröffentlichung auf Social-Media-Kanälen,

    • Verwendung in Flyern, Broschüren, Präsentationen und sonstigen Werbemitteln.

  2. Der Dienstleister ist bemüht, die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers und seiner Gäste zu achten und nach Möglichkeit nur solches Bildmaterial zu verwenden, das eine positive Darstellung der Veranstaltung vermittelt.

  3. Der Auftraggeber kann der Nutzung von Bildmaterial jederzeit ganz oder teilweise widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich (E-Mail genügt) an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse zu richten.

  4. Geht der Widerspruch vor der Veranstaltung ein, wird der Dienstleister keine Bilder/Videos des Auftraggebers zu Werbezwecken anfertigen oder verwenden.

  5. Geht der Widerspruch nach der Veranstaltung ein, wird der Dienstleister bereits verwendetes Bildmaterial – soweit ihm möglich und zumutbar – innerhalb von 14 Tagen aus seinen eigenen Online-Kanälen entfernen. Bereits gedruckte oder außerhalb seines Einflussbereiches veröffentlichte Medien können davon ausgenommen sein.

  6. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich.


§ 16 Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Recklinghausen vereinbart.


§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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